Richtlinien der „Offenen Ganztagsschule“ der Fritz-Reuter-Schule Kiel

Nach Beschlussfassung des Vorstandes der Fördergemeinschaft der Fritz-Reuter-Schule Kiel e.V. am 18.11.2021 werden für die „Offene Ganztagsschule“ der Fritz-Reuter-Schule Kiel folgende Richtlinien erlassen:

§ 1 Offene Ganztagsschule

  1. Die Fördergemeinschaft der Fritz-Reuter-Schule Kiel e.V. betreibt als Träger ab dem Schuljahr 2021/2022 an der Fritz-Reuter-Schule Kiel (Grundschule) eine "Offene Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung" nach der „Richtlinie über Förderung von Offenen Ganztagsschulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein“. Die "Offene Ganztagsschule" bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht am Nachmittag Angebote außerhalb der Unterrichtszeit (außerschulische Angebote). Der Zeitrahmen erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel von 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Darüber hinaus bietet die „Offene Ganztagsschule“ eine Frühbetreuung von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr an. Während der Schulferien bietet die „Offene Ganztagsschule“ eine Ferienbetreuung an. Die Ferienbetreuung umfasst die ersten drei Wochen in den Sommerferien, eine Woche in den Weihnachtsferien, die Oster- und Herbstferien sowie die von der Schulkonferenz festgelegten beweglichen Ferien- und Schulentwicklungstage.
  2. Es besteht kein individueller Rechtsanspruch auf den Besuch der "Offenen Ganztagsschule".
  3. Art und Umfang der Inanspruchnahme der "Offenen Ganztagsschule" werden durch die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Vorstand der Fördergemeinschaft der Fritz-Reuter-Schule Kiel e.V. (Träger) festgelegt.
  4. Die außerschulischen Angebote gelten als schulische Veranstaltungen.
  5. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der "Offenen Ganztagsschule" erhebt der Vorstand der Fördergemeinschaft der Fritz-Reuter-Schule Kiel e.V. (Träger) gemäß § 4 dieser Richtlinien einen Elternbeitrag.

§ 2 Anmeldungen zur „Offenen Ganztagsschule“

  1. Die Teilnahme an außerschulischen Angeboten der "Offenen Ganztagsschule" ist freiwillig. Die Anmeldung eines Kindes zur "Offenen Ganztagsschule" bindet aber für die Dauer eines Schulhalbjahres.
  2. Der Antrag auf die Aufnahme in die "Offene Ganztagsschule" hat schriftlich von den Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular zu erfolgen. Dabei kann frei entschieden werden, ob das Kind an einem, an drei oder an fünf Tagen teilnehmen soll. Die Entgelte (siehe § 4, Absatz 1 bis 6 dieser Richtlinie) richten sich nach der Anzahl der ausgewählten Tage.
  3. Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein genereller Anspruch auf Annahme sowie die Aufnahme in ein bestimmtes Angebot besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Vorstand der Fördergemeinschaft der Fritz-Reuter-Schule Kiel e.V. (Träger). Bei Überbelegung eines Angebotes entscheidet das Los. Nach der Aufnahme erhalten die Eltern eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Ein Zurücktreten aus einem Ersatzangebot (zugewiesen, wenn das gewünschte Angebot durch Losentscheid nicht belegt werden konnte) ist nur durch schriftliche Benachrichtigung eine Woche nach Zugang der Aufnahmebestätigung möglich.
  4. Mit der Aufnahme erkennen die Teilnehmer diese Richtlinien und die hierin festgelegten Entgelte an.
  5. Zwischenzeitliche, im laufenden Schulhalbjahr bedingte Anmeldungen und Aufnahmen sind - sofern freie Plätze vorhanden sind - nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. Zuzüge oder unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe möglich.

§ 3 Abmeldungen/ Ausschluss von der „Offenen Ganztagsschule“

  1. Eine vorzeitige Abmeldung eines Kindes durch die Erziehungsberechtigten ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 1. eines Monats nur möglich bei:
    1. Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind,
    2. Wechsel der Schule.
  2. Ein Kind kann durch die Schulleitung und/oder durch die Leitung der „Offenen Ganztagsschule“ von der Teilnahme an sämtlichen Angeboten der „Offenen Ganztagsschule“ zeitweise oder ganz ausgeschlossen werden, insbesondere wenn
    1. die Erziehungsberechtigten ihrer Gebührenpflicht nicht nachkommen,
    2. das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben im Angebot nicht zulässt (§ 25 Schulgesetz),
    3. das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, z. B. 3mal unentschuldigt fehlt, (die Kosten für die Angebote werden in diesem Fall nicht erstattet).

§ 4 Höhe des Elternbeitrages

  1. Der monatliche Elternbeitrag beträgt für die Teilnahme ab dem Schuljahr 2023/2024
    • 1 Tag bis 14.00 Uhr 25,- €
    • 1 Tag bis 16.30 Uhr 40,-€
    • 3 Tage bis 14.00 Uhr 50,- €
    • 3 Tage bis 16.30 Uhr 95,- €
    • 5 Tage bis 14.00 Uhr 80,- €
    • 5 Tage bis 16.30 Uhr 140,- €
  2. Der Elternbeitrag ist eine Monatsgebühr und wird jeweils am Monatszehnten per Lastschrift erhoben. Der Gebührenzeitraum ist das Schulhalbjahr (in der Regel: Schulhalbjahr 6 Monate: 01.08. – 31.01. bzw. 01.02 – 31.07.).
  3. Zusätzlich zum Elternbeitrag (§ 4, Absatz 1 dieser Richtlinie) ist an den Betreiber der Mensa ein Entgelt für das Mittagessen zu entrichten.
  4. Bei Erkrankung des Kindes von mindestens vier Wochen werden entsprechende Gebührenanteile auf schriftlichen Antrag beim Vorstand der Fördergemeinschaft der Fritz-Reuter-Schule Kiel e.V. zur Hälfte erstattet.
  5. Die Elternbeiträge für die Angebote werden vom Träger der „Offenen Ganztagsschule“ (Fördergemeinschaft der Fritz-Reuter-Schule Kiel e.V.) erhoben.
  6. Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages entsteht mit der Annahme des Kindes zur Teilnahme an der "Offenen Ganztagsschule".

§ 5 Gebührenpflicht, Fälligkeit, Vollstreckung

  1. Gebührenpflichtig sind die Erziehungsberechtigten des Kindes. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
  2. Die Beiträge werden schriftlich gegenüber den gemäß § 2 Absatz 2 dieser Richtlinie beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten angefordert.
  3. Rückständige Elternbeiträge oder sonstige Entgelte nach dieser Richtlinie werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des § 262 ff Landesverwaltungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

§ 6 Inkrafttreten

Diese geänderte Richtlinie tritt am 18.11.2021 in Kraft. Sie ersetzt die Erstfassung der Satzung der „Offenen Ganztagsschule“ vom 01.08.2006 sowie die nachfolgenden Änderungen vom 10.12.2011, 19.06.2017 und 26.06.2017.

24159 Kiel, den 18.11.2021

gez. Heinke Groß (1. Vorsitzende) gez. Ulrike Maßmann (2. Vorsitzende) gez. Nancy Avemarg (Kassenwartin)